AGB´s
1. Allgemeines
Die folgend wiedergegebenen Bedingungen sind Bestandteil unserer Verträge. Änderungen sind nur gültig, wenn sie von beiden Vertragspartnern ausdrücklich und schriftlich genehmigt werden. Geschäftsbedingungen vom Kunden gelten, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen, als widersprochen und ausgeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend, falls im Angebot keine Bindungsfrist enthalten ist.
2. Unterlagen
Alle Unterlagen, die zur Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich und
uneingeschränkt Eigentum des Auftraggebers.
3. Geheimhaltung
Kindel GmbH verpflichtet sich zur Geheimhaltung der Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers und zur entsprechenden
Verpflichtung seiner Mitarbeiter.
4. Mehrarbeit
Für die ersten beiden täglichen Mehrarbeitsstunden montags bis freitags sowie für die ersten beiden Samstagsstunden wird ein Aufschlag von 25 % erhoben. Für jede weitere Mehrarbeitsstunde wird ein Aufschlag von 50 % erhoben. Für Sonntagsstunden wird ein Aufschlag von 70 %, für Feiertagsstunden ein Aufschlag von 100 % erhoben. Als Normalstunden gelten die in den tariflich festgesetzten Arbeitsstunden des Kunden.
5. Zahlungsziel
Die Rechnungen sind nach 30 Tagen netto fällig. In besonderen Fällen wird auch eine Skontofrist innerhalb 14 Tage mit 2 % angeboten.
6. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberhausen.
7. Auftragsdurchführung
Der Auftraggeber gibt die zur Ausführung der Aufträge erforderlichen technischen, betriebsspezifischen und sonstigen Angaben und
Richtlinien vor. Die Verantwortung für die Ausführung und den Erfolg des Auftrages trägt der Auftragnehmer.
8. Gewährleistung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberhausen.
6. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Die Gewährleistung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Ersatz von Mangel- und Mangelfolgeschäden kann gegen den Auftragnehmer jedoch nur dann geltend gemacht werden, wenn dem Auftragnehmer und/oder den von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, im Übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Dies gilt in gleicher Weise für deliktrechtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit etwaiger Produkthaftung.
9. Haftung, Haftpflicht
Der Auftragnehmer hat sein Haftpflichtrisiko durch Abschluss einer sich auf Personen- und Sachschäden beziehenden Haftpflichtversicherung geregelt. Die Deckungssumme für Personenschäden beträgt EUR 3.000.000,00 für Sachschäden EUR 3.000.000,00. Der Geltungsbereich ist das Gebiet der Europäischen Gemeinschaft. Der Höhe und dem Geltungsbereich nach wird eine weitergehende Haftung ausgeschlossen.
10. Übernahme Leihpersonal
Stellt der Entleiher einen zur Überlassung angebotenen Mitarbeiter selbst ein (Übernahme) wird folgende Vermittlungsprovision fällig:
Qualifikation | Überlassung <18 Monate | Überlassung <18 Monate |
Fachkraft | 12.500,00€ | 7.500,00€ |
Hilfskraft | 8.500,00€ | 5.000,00€ |
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
12. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand April 2022.